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Fachanwalt für Arbeitsrecht & Familienrecht in Leverkusen

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Scheidung mal online

Heutzutage wird jede zweite bis dritte Ehe geschieden. Darunter sind neben Erstehen, die in jungen Jahren geschlossen wurden, auch viele Zweitehen zu finden. Meistens haben die Eheleute einige Jahre miteinander verbracht, bevor sie sich für eine endgültige Trennung entscheiden. Dann wiederrum kann es oft nicht schnell genug gehen. Doch das in solchen Fällen gerne befragte Internet ist nicht unbedingt der beste Ratgeber in Scheidungsangelegenheiten. Hier ist die Hemmschwelle zum Rechtsanwalt zugehen völlig fehl am Platz, denn Ehen können nach dem heutigen Rechtsstand nicht online geschieden werden.

Man kann aber einen Anwalt mit der Scheidung im Internet beauftragen (Aufnahmeantrag). Allerdings ist Vorsicht geboten! Jeder der über Google sucht, findet sich schnell auf Scheidungsportalen wieder. Die suggerieren den Usern, dass quasi alles kein Problem sei. Jedoch gehen diese Ratgeberportale von einvernehmlichen Scheidungen aus. Die stellen generell eine kleinere Aufgabe für den Anwalt dar. Verzwickt wird es erst, wenn es um Themen wie Zugewinn und Sorgerecht geht. Damit der Rechtssuchende die für ihn beste Entscheidung treffen kann, ist eine kompetente und zielführende Beratung unbedingt von Nöten. Natürlich kann die Wahl des passenden Anwalts im Internet getroffen werden. Auch eine erste Einschätzung der Situation kann via E-Mail stattfinden. Jedoch ersetzt das nicht ein persönliches Beratungsgespräch von Angesicht zu Angesicht. Allerdings können Sie einige Vorbereitungen vor dem ersten Treffen mit Ihrem Anwalt schon online in die Wege leiten.

So zum Beispiel die Scheidungsfolgenvereinbarung. Meist geht es dabei um den Ausschluss des nachehelichen Unterhalts, Ausschluss des Zugewinns und darum, dass jeder Beteiligte seine Rentenanwartschaften behalten kann, indem man den so genannten Versorgungsausgleich ausschließt. Sicherlich muss das auch im Einzelfall genauer betrachtet werden. Es macht aber deutlich wie effizient ein solches Verfahren organisiert werden kann. Um Ihnen diese Möglichkeit zu geben, habe ich mich entschlossen, ein entsprechendes Onlineverfahren einzurichten. Selbstverständlich kann ich Sie bundesweit vertreten und verfüge sowohl über ein Netzwerk von kooperierenden Anwältinnen und Anwälten, als auch von Mediatoren, welches die Sache vereinfacht.

Sollten Sie sich jetzt Sorgen um Ihre Vermögenslage machen, weil diese eine kostspielige Scheidung nicht zulässt, bleibt natürlich die Möglichkeit einen entsprechenden Verfahrenskostenhilfeantrag vor dem zuständigen Familiengericht zu stellen. Auch für diesen Fall stelle ich einen Link zur Verfügung. Hier können Sie sich das entsprechende Formular sowie eine leitende Erklärung kostenfrei herunter laden. Denn „Scheidung Online“ geht zwar noch nicht, aber eine netzwerkgestützte Vorbereitung ist durchaus zeitsparend und sinnvoll.

Hier geht’s zum Formular: Link

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Rechtsanwalt
Kilian Ackermann

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