Zeitnahes Handeln und Erfahrung ist in Fällen von Arbeitsrechtstreitigkeiten unabdingbar. Beispielsweise wissen viele Angestellte nicht, dass sie nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung nur 3 Wochen Zeit haben, bevor die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage abläuft. Verpassen Sie diesen Zeitraum, gilt die Kündigung als rechtswirksam. Zusätzlich zum Job, verlieren durch dieses Unwissen viele Arbeitnehmer außerdem wichtige Ansprüche aus ihrem Arbeitsverhältnis. Ein ärgerlicher Missstand, der nicht sein muss! Riskieren Sie nicht, Ihre Ansprüche zu verlieren!
Nehmen Sie im Falle einer Kündigung sofort mit mir Kontakt auf und fragen nach einem Eiltermin.
Da ich sowohl Kenntnisse mit Streitigkeiten auf Seiten der Arbeitnehmer als auch auf der Arbeitgeberseite habe, kenne ich nicht nur Ihre Möglichkeiten, sondern auch die Strategien der Gegenseite.
Allerdings stehe ich meinen Mandaten nicht nur bei Kündigungsfällen jeglicher Art (z.B. Druckkündigungen, betriebsbedingte Kündigungen oder krankheitsbedingte Kündigungen) beraten zur Seite. Gerne helfe ich Ihnen auch bei Fragen zu folgenden Themen des Arbeitsrechts:
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Wichtig für Arbeitnehmer bei Erhalt einer Kündigung
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Dann sollten Sie jetzt schnell handeln! Denn, wie gesagt: nach Erhalt der schriftlichen Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, bevor die Frist zum Erheben einer Kündigungsschutzklage abläuft. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als rechtswirksam! Und damit verbunden sind auch wichtige Ansprüche aus Ihrem Arbeitsverhältnis!
Riskieren Sie nicht, Ihre Ansprüche zu verlieren! Nehmen Sie sofort mit mir Kontakt auf und fragen nach einem Eiltermin!
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