Fachanwalt für Arbeitsrecht & Familienrecht in Leverkusen
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Direktionsrecht
So wird die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers genannt, die ihm die rechtliche Grundlage bietet, die im Rahmen der vertraglich umschriebenen Verwendung des Arbeitnehmers konkret noch nicht festgelegten Leistungspflichten nach Art, Ort u. Zeit im Einzelnen nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 315 BGB), soweit damit die gesetzlich oder kollektivrechtlich gezogenen Grenzen der Arbeitspflicht nicht überschritten werden. In jedem Fall muss die Ausübung des Direktionsrechts billigem Ermessen entsprechen. Es kann nachträglich eingeschränkt worden sein, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Arbeit längere Zeit verrichtet hat und besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass er nur noch diese Arbeit verrichten soll (Beförderung zum Vorarbeiter, Spezialausbildung).
Das allgemeine Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung oder erheblich geringere Zulagen, die den Lebensstandard des Arbeitnehmers entscheidend prägen. Gleichfalls geht das Direktionsrecht unter bestimmten Umständen, wie bspw. eine erhebliche Entfernung zum “alten” Einsatzort, nicht soweit, den Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsort einzusetzen. Auch die Übertragung geringwertiger Arbeit kann rechtsmissbräuchlich sein.
Wie so oft ist auch hier eine genaue Überprüfung des Einzelfalles wichtig. Wir helfen Ihnen gerne dabei!